Bauleitplanung

Ergänzungssatzung "Zum Viebig" im Ortsteil Gersdorf

Bekanntmachung
Plan- / Verfahrensunterlagen

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung „Zum Viebig“ im Ortsteil Gersdorf ent-sprechend § 34 Absatz 4 Satz 3 BauGB


Der Gemeinderat der Gemeinde Haselbachtal hat mit Beschluss 9/I/2018 vom 31. Januar 2018 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Zum Viebig“ im Ortsteil Gersdorf einschließlich Begründung in der Fassung vom 10. Januar 2018 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Zum Viebig“ im Ortsteil Gersdorf einschließlich Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben werden nach § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 12. Februar 2018 bis einschließlich 16. März 2018 in der Gemeindeverwaltung Haselbachtal (Schulstraße 7A, 01920 Haselbachtal) während der Dienstzeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausgelegt.

Zusätzlich liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten aus:

  •   Eingriffs- und Ausgleichsbilanz
  •   Lage im Landschaftsschutzgebiet „Westlausitz“

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Zum Viebig“ im Ortsteil Gersdorf einschließlich aller ausliegenden Unterlagen kann auch unter www.haselbachtal.com/bauleitplanung eingesehen werden.

Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Zum Viebig“ im Ortsteil Gersdorf können bis zum 16. März 2018 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haselbachtal (Schulstraße 7A, 01920 Haselbachtal) abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4a Absatz 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit der Antragsteller nur Einwendungen geltend macht, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 


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